Erklärung zum Mitgliedsbeitrag

Als Mitgliedsbeitrag zahlen Sie pro Monat 2,50 Euro, das entspricht einem Jahresbeitrag von von 30,00 Euro. Kündigungen sind jeweils schriftlich an den 1. oder 2. Vorsitzenden mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende einzureichen.

50% Ihres Mitgliedbeitrages gehen an dien AWO Bundesverband und werden von dort aus rückverteilt, sodass in ganz Deutschland viele gemeinnützige kostenlose Beratungsangebote aufrecht erhalten werden können. Aus diesem Grunde wird der AWO Mitgliedsbeitrag als Spende gewertet und kann beim Finanzamt eingereicht werden (Aktenzeichen 48/210/03863 Finanzamt Verden). Hier im Landkreis verwenden wir z.B. die anteiligen Mitgliedsbeiträge für die kostenlose Kurberatung über das Müttergenesungswerk.